Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Light Hunters Photography GbR · Stand: 16. Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Light Hunters Photography GbR (nachfolgend „Fotograf“) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über fotografische und videografische Dienstleistungen. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Fotograf und dem Kunden. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2 Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Fotograf ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag haben stets Vorrang vor diesen AGB.
1.4 Der Umfang eines Angebots basiert auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung verfügbaren Informationen. Die endgültige Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen.
2. Vertragsschluss und Verbindlichkeit
2.1 Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Fotograf oder mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Textform (z. B. E-Mail) genügt.
2.2 Mit dem Vertragsschluss reserviert der Fotograf den vereinbarten Termin exklusiv für den Kunden und lehnt für diesen Zeitraum konkurrierende Anfragen ab. Ab Vertragsschluss ist die Buchung verbindlich; es gelten die Regelungen zur Ausfallvergütung nach Ziffer 7.
2.3 Mit dem Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB an.
3. Leistungen und gestalterische Freiheit
3.1 Der Fotograf bietet insbesondere folgende Leistungen an: Hochzeitsfotografie und -videografie, Business- und Portraitshootings, Eventfotografie, Werbevideos, Interviews und Imagefilme, Bildbearbeitung, Drohnenaufnahmen, Fotoboxvermietung, Musiklizenzierung, Express-Lieferung, Social-Media-Assets und Video-Schnitt.
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
3.3 Die künstlerische und technische Gestaltung (Bildauswahl, Bildausschnitt, Bildbearbeitung, Farbgebung, Stil) liegt im gestalterischen Ermessen des Fotografen und richtet sich nach dessen üblicher Arbeitsweise, die dem Kunden anhand von Referenzarbeiten bekannt ist. Ein Anspruch auf bestimmte Einzelmotive oder eine bestimmte Anzahl konkreter Aufnahmen besteht nicht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das gesetzliche Recht des Kunden, tatsächliche Mängel der Leistung zu rügen, bleibt unberührt.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem Einzelvertrag. Sie erfolgt auf Stunden- oder Tagessatzbasis; für kleinere Shootings (z. B. Portraits) gelten Pauschalpreise.
4.2 Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Fassung.
4.3 Eine Anzahlung kann vereinbart werden; sie wird auf die Gesamtvergütung angerechnet.
4.4 Die (Rest-)Zahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung bzw. Bereitstellung der Leistung fällig.
4.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
4.6 Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen; bis dahin eingeräumte Nutzungsrechte stehen unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung.
5. Lieferung und Korrekturen
5.1 Die Bereitstellung der finalen Dateien erfolgt innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin, sofern nichts anderes vereinbart ist. Angegebene Lieferzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte.
5.2 Die Lieferung erfolgt digital über einen passwortgeschützten Clouddienst / eine Online-Galerie.
5.3 Bei Videoprodukten hat der Kunde Anspruch auf eine Korrekturschleife. Jede weitere Korrekturschleife wird gesondert nach Aufwand berechnet.
5.4 Korrektur- und Änderungswünsche sind innerhalb von einer Woche nach Bereitstellung mitzuteilen. Verspätetes Feedback kann die Lieferzeit entsprechend verlängern.
5.5 Bei Videoprodukten wählt der Kunde die Musik aus. Trifft der Kunde keine Auswahl, schlägt der Fotograf drei Titel vor; ist keiner geeignet, wählt der Kunde selbst über einen Lizenzdienst (z. B. Artlist). Bis zur Entscheidung ruht der Auftrag; nach Eingang der Auswahl beträgt die Bearbeitungszeit 3 Werktage.
5.6 Geringfügige farbliche Abweichungen zwischen verschiedenen Bildschirmdarstellungen sowie zwischen Bildschirm und Druck stellen keinen Mangel dar und sind technisch bedingt.
6. Nutzungsrechte und Urheberrecht
6.1 Das Urheberrecht an allen Werken verbleibt beim Fotografen. Der Fotograf räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung die folgenden Nutzungsrechte ein:
- Private Kunden (z. B. bei Hochzeiten) erhalten ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke.
- Bei Business-Shootings ist das Nutzungsrecht auf 3 Jahre beschränkt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine darüber hinausgehende oder erweiterte kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
6.2 Eine Bearbeitung der Werke (insbesondere nachträgliche Retusche, Beschnitt, Anwendung von Filtern) sowie eine Weitergabe zur gewerblichen Weiterverwertung oder ein Weiterverkauf sind ohne vorherige Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.
6.3 Der Fotograf ist berechtigt, die erstellten Werke zu eigenen Werbezwecken (Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigten Interessen widerspricht. Enthalten die Aufnahmen erkennbar abgebildete Personen, gilt Ziffer 10.
6.4 Der Kunde soll den Fotografen bei einer Veröffentlichung als Urheber nennen, soweit dies üblich und möglich ist.
7. Stornierung, Absage und Ausfallvergütung
7.1 Da der Fotograf den vereinbarten Termin exklusiv reserviert und für diesen Zeitraum andere Aufträge ablehnt, gelten bei einer Stornierung oder Absage durch den Kunden nach Vertragsschluss die folgenden pauschalierten Ausfallvergütungen (jeweils bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung):
- Mehr als 6 Monate vor dem Termin: kostenlos (keine Ausfallvergütung).
- 6 Monate bis mehr als 3 Monate vor dem Termin: 40 %.
- 3 Monate bis mehr als 2 Wochen vor dem Termin: 60 %.
- Weniger als 2 Wochen vor dem Termin oder am Veranstaltungstag: 80 %.
7.2 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass dem Fotografen durch die Absage kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Ausfallvergütung entsprechend. Umgekehrt bleibt dem Fotografen der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
7.3 Auf die Ausfallvergütung muss sich der Fotograf ersparte Aufwendungen sowie dasjenige anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwertung des frei gewordenen Termins erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
7.4 Bricht der Kunde den Auftrag nach Beginn der Leistungserbringung ab, bleibt die volle vereinbarte Vergütung fällig; Ziffer 7.2 und 7.3 gelten entsprechend.
7.5 Die Absage bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblich für die Staffelung ist der Zugang der Absage beim Fotografen.
8. Ausfall des Fotografen, Verschiebung, höhere Gewalt
8.1 Ist der Fotograf aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) am Termin verhindert, bemüht er sich, einen geeigneten Ersatzfotografen von vergleichbarer Qualifikation zu stellen. Gelingt dies nicht, entfällt die Vergütungspflicht für die nicht erbrachte Leistung; bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach Ziffer 9.
8.2 Eine Verschiebung des Termins (z. B. witterungsbedingt oder aufgrund höherer Gewalt) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist von der Verfügbarkeit des Fotografen abhängig.
8.3 Ereignisse höherer Gewalt, die dem Fotografen die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ansprüche auf Ausfallvergütung nach Ziffer 7 entstehen in diesen Fällen nicht.
9. Haftung
9.1 Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
9.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.4 Für den Verlust von Daten haftet der Fotograf im Rahmen der vorstehenden Grenzen nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung typischerweise erforderlich gewesen wäre. Der Fotograf sichert die Aufnahmen bis zur Auslieferung mit branchenüblicher Sorgfalt.
10. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
10.1 Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
10.2 Der Kunde stellt sicher, dass die für die Aufnahmen erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen sowie etwaige Genehmigungen für bestimmte Orte (z. B. Locations, Museen, private Grundstücke) vorliegen. Eine Nutzung von Aufnahmen mit erkennbaren Personen zu Werbezwecken durch den Fotograf (Ziffer 6.3) erfolgt nur mit deren Einwilligung.
10.3 Der Kunde stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten nach Ziffer 10.2 durch den Kunden beruhen.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
11.1 Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen ab, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular ist gesonderter Bestandteil des Angebots und auf unserer Website abrufbar.
11.2 Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB unter anderem nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (termingebundene Leistungen), sowie bei nach Kundenspezifikation individuell angefertigten Waren. Für die Buchung eines konkreten Veranstaltungstermins kann das Widerrufsrecht daher ausgeschlossen sein.
11.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Fotograf mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat er im Falle eines wirksamen Widerrufs einen angemessenen Betrag für die bereits erbrachte Leistung zu zahlen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
12.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Fotografen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Der Fotograf ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
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